„Was Verbraucherschutz sein soll, schadet dem Mittelstand“, sagt Christian J. Fuchs, stellvertretender Landesvorsitzender der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung MIT in Schleswig-Holstein und MIT-Vorsitzender im Kreis Pinneberg. Mit Kopfschütteln registriert der Mittelstandspolitiker, wie die IDD in deutsches Recht integriert werden soll. Ziel der EU-Richtlinie ist, den gesamten Versicherungsvertrieb zu regeln.
In der Bundesrepublik schießt man nach Auffassung von Fuchs bei der Umsetzung jedoch über das Ziel hinaus. Durch die Einführung des Honorar-Versicherungsberaters weichen die deutschen Regelungen von den Brüsseler Vorgaben in einem entscheidenden Punkt ab. Das dürfte zu massiven Problemen führen. „So wird der Versicherungsmakler unnötig geschwächt“, kritisiert Fuchs. Das ist für die Makler ärgerlich. Und für den Otto-Normal-Mittelständler sogar fatal. „Der ist den Versicherungen und ihren gebundenen Vertretern praktisch ausgeliefert“, kritisiert der stellvertretende MIT-Landeschef. Der Versicherungsmakler dagegen sei ein treuhänderischer Sachwalter des Kunden und habe nur dessen Interessen im Auge. Diese sogenannten Maklerpflichten wurden immer wieder höchstrichterlich bestätigt.
„Ob das beim Honorar-Versicherungsberater auch der Fall ist?“, fragt Fuchs. Er befürchtet, dass dieser vor allem sein Honorar im Auge haben dürfte und beispielsweise nicht ungefragt darauf hinweist, dass jemand seine Versicherungsbedingungen verbessern könnte. Ohne den Sachverstand des Maklers habe der Mittelständler gar keine Chance, optimale Bedingungen zu erzielen. So zahle er ein hohes Honorar an einen Berater, der ihm zwar erklärt wie er sich versichern kann oder sollte, aber sich dann nicht weiter kümmert, es sei denn gegen ein weiteres Honorar.
„Wer steht dem Mittelständler im Schadenfall zur Seite?“, fragt Fuchs weiter. Aus Erfahrung weiß er, dass der qualitätsgeprüfte Versicherungsmakler gerade im Schadenfall seinen Wert beweist. Als Sachwalter des vom Schaden betroffenen Betriebes verhilft er diesem zu seinem Recht und seinem Geld.
„IDD führt in Deutschland zu höheren Ausgaben für einen schlechteren Service“, stellt Fuchs fest. Statt wie von der EU beabsichtigt den Verbraucherschutz zu stärken, werde dieser unterlaufen.
Aus Sicht des stellvertretenden MIT-Chefs gehe es bei den deutschen IDD-Regelungen nicht darum, etwas für die Verbraucher zu tun, sondern nur darum den Versicherungsmaklern zu schaden. Die seien wegen einiger weniger zwielichtiger Gestalten ein willkommenes Opfer für einige Politiker, um sich zu profilieren. Dabei ist die Branche längst gegen die schwarzen Schafe vorgegangen. Es existieren verbindliche Regeln und der willkürlichen Vermittlung sind nicht Tür und Tor geöffnet. „Makler sind unabhängig und vertreten nur die Interessen ihres Kunden. Statt maximalen Profits steht die langfristige Zusammenarbeit im Vordergrund“, stellt Fuchs fest. Wer Regelungen festsetze, die die Versicherungsmakler schwächen, nehme leichtfertig in Kauf, dass Mittelständler finanzielle Einbußen erleiden, weil sie auf die für sie unverzichtbaren Makler-Dienste verzichten müssen. „Der Otto-Normal-Mittelständler braucht verlässlichen Sachverstand an seiner Seite“, betont Fuchs. Diesen garantiere nur der Versicherungsmakler.
Die deutsche IDD-Version ist jedoch nicht nur inhaltlich, sondern auch juristisch fragwürdig. Die europäische beziehungsweise internationale Dimension der Versicherungsvermittlung werde völlig außer Acht gelassen, so der Mittelstandspolitiker. Der deutsche Entwurf verstoße mit seinem „Provisionsgebot“ für Versicherungsvermittler gegen klare Vorgaben der IDD und ignoriere damit europäische Richtlinien. „Der Entwurf ist aber nicht nur deshalb europarechtswidrig, er führt darüber hinaus auch zu einer massiven Diskriminierung deutscher Versicherungsmakler und verstößt damit sowohl gegen Europarecht als auch gegen das deutsche Recht“, kritisiert Fuchs.
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