MIT setzt Forderung zur Insolvenzanfechtung durch

Datum des Artikels 15.02.2017
MIT Pinneberg

„Mehr Rechtssicherheit für den Mittelstand im Kreis Pinneberg“, MIT-Kreisvorsitzender Christian J. Fuchs begrüßt die geplante Änderung

Auf Initiative der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) wird der Deutsche Bundestag eine zentrale Hürde für mittelständische Unternehmen ab-bauen. Nach langem Ringen wird mit der gesetzlichen Änderung zur Insolvenzan-fechtung eine erhebliche Rechtsunsicherheit der vergangenen Jahre beseitigt.

„Davon werden auch unsere mittelständischen Unternehmen im Kreis profitieren“, begrüßte Christian J. Fuchs, Vorsitzender der MIT die Einigung. „Der Mittelstand braucht Planungs- und Rechtssicherheit und keine weiteren Belastungen“, sagte Fuchs. „Deshalb haben wir als MIT lange dafür gekämpft, dass kein Mittelständler mehr durch Insolvenzanfechtungen in seiner Existenz bedroht wird.“

Die bisherige Regelung führte unter anderem dazu, dass viele Mittelständler mit teils unberechtigten Forderungen von Insolvenzverwaltern überzogen wurden. Fuchs: „Ab jetzt muss der Insolvenzverwalter nachweisen, dass Unternehmen von der drohenden Insolvenz eines Gläubigerunternehmens gewusst haben, um bereits geleistete Zahlun-gen zurückfordern zu können.“ Zudem werde der maximale Zeitraum für Rückforde-rungen von zehn auf vier Jahre verkürzt, so Fuchs.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU und CSU (MIT) ist mit mehr als 25.000 Mitgliedern der stärkste und einflussreichste parteipolitische Wirtschaftsver-band in Deutschland. Die MIT vertritt die Interessen der Mittelständler und setzt sich für mehr Unternehmergeist in der Politik ein.

Kontakt V.i.S.d.P.:
Christian J. Fuchs, Kreisvorsitzender
Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU/CSU (MIT)
c/o FMP Fuchs & Co. KG
Bahnhofstraße 50, 22880 Wedel
Telefon: 0170-3806666, Telefax: 04103-1899774
E-Mail: cfuchs [at] mit-kreis-pinneberg.de
Internet: www.mit-kreis-pinneberg.de

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